Elektroniker (m/w/d)

Während der 3½-jährigenAusbildung werden im ersten Ausbildungsjahr die Grundkenntnisse in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt, die theoretische Ausbildung hauptsächlich in der Berufsschule. Weitere Ausbildungsabschnitte werden im Betrieb in den jeweiligen Fachabteilungen am Standort Velbert und Wuppertal absolviert. Darüber hinaus werden Themen aus der Berufsschule im internen Werkunterricht vertieft. Eine Prüfungsvorbereitung findet in der Fachabteilung und im Kooperationsbetrieb statt.
 

In der Ausbildung werden folgende Kenntnisse vermittelt: 

  • Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
  • Baugruppen montieren und demontieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
  • Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
  • Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und die sichere Nutzung durch Schutzmaßnahmen gewährleisten
  • Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
  • Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen
  • vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen, Anlagenänderungen und Erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählen
  • Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen und aufstellen, Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen
  • Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen
  • Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicherheitseinrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollieren
  • Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen

 

Voraussetzung, um diesen Beruf zu ergreifen, ist entweder eine abgeschlossene Fachoberschulreife oder die Fachhochschulreife.

 

Nach 18 Monaten  muss der Auszubildende eine „Abschlussprüfung Teil 1“ vor der Industrie- und Handelskammer absolvieren, in der er seine bisher erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis stellt. Die Abschlussprüfung Teil 2 findet nach 3½-Jahren vor der IHK statt.

 

Nach der Ausbildung bieten sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Unternehmensgruppe. Mit der entsprechenden Berufserfahrung haben Sie auch nach der Ausbildung weitere Möglichkeiten der Spezialisierung und Weiterbildung.

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